Jetzt mitmachen und etwas bewegen!
Linksaktiv
Ergreif Partei für soziale Gerechtigkeit!
Werde Botschafterin oder Botschafter für soziale Gerechtigkeit, Frieden, echte Demokratie und den sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft.
Ja, ich will mich für mehr soziale Gerechtigkeit, Frieden, echte Demokratie und den sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft stark machen.
Bitte haltet mich über Wahlkämpfe und weitere Aktionsschwerpunkte auf dem Laufenden und informiert mich über konkrete Aktivitäten!
https://www.die-linke.de/mitmachen/linksaktiv/
Mitglied werden
Mitmachen und einmischen!
Für Solidarität und soziale Gerechtigkeit.
Gegen Waffenexporte und Kriegseinsätze der Bundeswehr.
Für mehr Demokratie und eine gerechte Verteilung des Reichtums.
https://www.die-linke.de/mitmachen/mitglied-werden/
Das Parteiprogramm:
https://www.die-linke.de/partei/grundsatzdokumente/programm/
Spenden erwünscht
DIE LINKE ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien,
die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten erhält.
Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge. Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich.
Für Spenden von Genossinnen und Genossen, Sympathisantinnen und Sympathisanten sind wir dankbar.
Für jede Spende ab € 20,- erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, falls Ihre Adresse bekannt ist oder Sie diese angeben.
DIE LINKE. Kreisverband Esslingen
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN: DE34 6115 0020 0100 6822 25
Verwendungszweck: Spende, Vorname, Name, Adresse
DIE LINKE. Baden-Württemberg
IBAN: DE58 6001 0070 0289 5827 00
Postbank Stuttgart
BIC: PBNKDEFF
Zahlungsgrund: Spende, Vorname, Name, Adresse
14. März 2021: Landtagswahl in Baden-Württemberg
Bitte unterstütze uns mit deiner Spende.
Sichtbarkeit vor Ort und Wahlkämpfe kosten eine Menge Geld. Geld für Aktionen, Veranstaltungen, Flyer und flächendeckende Wahlwerbung. Wir möchten im bevorstehenden Landtagswahlkampf vor Ort als Linke wahrgenommen werden.
Unser Ziel ist es, mit sozialen, ökologischen, feministischen, antifaschistischen, antimilitaristischen und internationalistischen Inhalten in allen 70 Wahlkreisen des Landes präsent zu sein und die 5-Prozent-Hürde zu knacken. Das ist bei Landtagswahlen schwerer als bei Bundestagswahlen oder bei Kommunalwahlen in größeren Städten, aber es ist möglich. Anders als Grüne, CDU, SPD und FDP erhalten wir keine Großspenden von Konzernen oder aus dem Arbeitgeberverband Südwestmetall. Jede Spende hilft! Auch ein geringerer Betrag trägt dazu bei, die politische Arbeit in den Gemeinden, Kreisen, Regionen und im Ländle zu stabilisieren und zu kräftigen.
Spenden, die direkt einem bestimmten Kreisverband zu Gute kommen sollen, bitte entweder an unser Konto mit einem Stichwort des Ortes versehen oder direkt an den Kreisverband überweisen.
Unser erklärtes Ziel ist, in Baden-Württemberg stärker auch in den Flächenwahlkreisen vertreten zu sein und das Land von links zu erschließen.
Geschäftsführender Landesvorstand
Kathleen Kamprath, Sahra Mirow, Heidi Scharf, Elwis Capece, Dirk Spöri, Bernhard Strasdeit
Spendenkonto:
DIE LINKE. Baden-Württemberg
IBAN: DE58 6001 0070 0289 5827 00
Postbank Stuttgart, BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Spende, Vorname, Name, Adresse.
Die Hälfte zahlt das Finanzamt –
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden
Deine Spende und deine Beiträge an DIE LINKE können bei der Einreichung an das Finanzamt steuerbegünstigend berücksichtigt werden. Spendenbescheinigungen stellen wir jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres aus.
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
– Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €,
– bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich,
werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig.
Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.